Auf- und Abstiegsregelungen der Oberliga Sachsen 2011/2012

Aufstieg in die Mitteldeutsche Oberliga
Die Landesmeister erwerben das Aufstiegsrecht zur Mitteldeutschen Oberliga (MDOL) für die Saison 2012/13.
Verzichtet der Landesmeister, geht das Aufstiegsrecht, entsprechend DHB-Spielordnung § 40 Zusatzbestimmungen HVS Punkt 3 an die Zweit- oder Drittplatzierten.

Abstieg in die Verbandsliga
Aus den Sachsenligen steigen die auf den Plätzen 11 und 12 liegenden Mannschaften in die Verbandsliga ab. Der weitere Abstieg richtet sich nach der Abstiegsregelung aus der MDOL.


Die Staffelstärke der Sachsenligen beträgt bei den Frauen in der Saison 2012/13 12 Mannschaften. Die Staffel setzen sich aus den Absteigern aus der MDOL und den Staffelsiegern der Verbandsligen zusammen.
Entsprechend der Abschlusstabellen 2011/12 der Sachsenligen werden die Staffeln auf 12 Mannschaften aufgefüllt.
Freie Plätze in den Staffeln werden, bis zur Erreichung der Staffelstärke, durch die Mannschaften aufgefüllt, die auf den Abstiegsplätzen stehen. Erst danach werden freie Plätze den Mannschaften der Verbandsliga angeboten.

Quelle: Durchführungsbestimmungen Saison 2011/2012